CBAM – das CO2 Grenzausgleichssystem der EU

CBAM Carbon Border Adjustment Machanism

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist am 01. Oktober 2023 in Kraft getreten und wurde damit zur Pflicht für viele Importeure in der EU. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Hintergründe und Inhalte sowie zu Zeitplan und Anforderungen für betroffene Unternehmen des CBAM. Die erste Frist ist bereits am 31. Januar 2024, zu der CBAM-Berichte bei der EU-Kommission eingereicht werden müssen.

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