Nachhaltigkeit wird zur Pflicht. Doch für wen und ab wann?

Für knapp 50.000 Unternehmen wird es bald verpflichtend sein, Nachhaltigkeit systematisch zu managen und Berichte zu veröffentlichen. Hintergrund sind gesetzliche Anforderungen wie die CSRD, das LkSG, die EU Taxonomie oder die CSDDD. 

Hier kannst Du Dich mit den aktuellen Vorschriften zur obligatorischen ESG-Berichterstattung vertraut machen und verstehen, was in den kommenden Jahren offengelegt werden muss, um die komplexen Vorschriften einzuhalten.

Status quo Analyse Nachhaltigkeitsperformance

Wann muss berichtet werden?

Ab 2023/2024
Ab 2025/2026
Ab 2025/2026
Ab 2027
LkSG
Das Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden (ab 2023) bzw. ab 1000 Mitarbeitenden (ab 2024) dazu, entlang ihrer Lieferkette Risiken von Menschenrechts-verletzungen und Umweltschäden zu managen, zu vermeiden und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Berichtspflicht über die Umsetzung der Anforderungen ist obligatorisch.
EU Taxonomie
Die EU Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten verpflichtet Unternehmen zur Darstellung des Anteils ökologischer und sozialer Umsätze und Investitionen. Die Taxonomie ist bereits seit 2023 für alle Unternehmen die unter die NRFD fallen verpflichtend und wird künftig für alle Unternehmen verpflichtend werden, die in den Anwendungskreis der CSRD fallen. Neben der Umwelt-Taxonomie entsteht aktuell die Sozial-Taxonomie.
CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie, die knapp 49.000 Unternehmen zum Nachhaltigkeits-reporting verpflichtet. Erste Unternehmen müssen über das Jahr 2024 berichten, ab '25/'26 folgen weitere. Es müssen Themen berichtet werden, die entweder für den Geschäftserfolg wesentlich sind oder es aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten sind.
CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungs-ketten gesetzlich verpflichtet werden. Sie stellt gemeinsam mit der CSRD und der EU Taxonomie einen weiteren Schritt zum nachhaltigen Wirtschaften unter einheitlichen europäischen Bedingungen dar.

Was muss umgesetzt werden?

Die Anforderungen der ESG-Regulierungsinitiativen sind vielfältig und komplex. Ein kompakter Überblick, welche Kernaspekte sich daraus ableiten lassen, stellt die nachstehende Tabelle dar. Welche Anforderungen Dein Unternehmen treffen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die im Rahmen einer Umfeldanalyse genau geprüft werden sollten.

LkSG
EU Taxonomie
CSRD
CSDDD
Einrichtung eines Risikomanagements inkl. eines Beschwerdeverfahrens & Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
Identifikation der Taxonomie relevanten Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens
Beschreibung Geschäftsmodell und Strategie – inkl. Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen
Einrichtung eines Risikomanagements inkl. eines Beschwerdeverfahrens & Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
Analyse aller relevanter Wirtschaftsaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit und -konformität
Nachhaltigkeitsziele und deren Fortschritte
Integration der Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik zur Identifikation tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt
Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
Prüfung der “Screening Criteria”, des “DNSH”-Prinzips und der “Minimum Safeguard” Anforderungen
Aufbau der Nachhaltigkeitsorganisation (Rollen und Verantwortlichkeiten)
Verhinderung oder Abmilderung potenzieller Auswirkungen sowie Beendigung und Minimierung tatsächliche Auswirkungen
Verankerung von Präventionsmaßnahmen, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen & Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten
Offenlegung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionskosten und Betriebskosten
Due-Diligence-Verfahren, Maßnahmen, negative und positive nachteilige Auswirkungen (Principle Adverse Impact)
Überwachung der Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und der damit verbundenen Maßnahmen
Dokumentation und Berichterstattung aller Aktivitäten
Nachhaltigkeitsrelevante Risiken sowie Chancen für das Unternehmen
Dokumentation und Berichterstattung aller Aktivitäten

Was muss jetzt getan werden?

Für viele Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Regulierungswelle der dargestellten Richtlinien und Gesetze zu bewältigen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Wir empfehlen mindestens zwei Jahre vor Pflicht die entsprechenden Prozesse aufzubauen. Die zwei wichtigsten Schritte, um schnell in Handeln zu kommen, sind die Klärung der eigenen Betroffenheit sowie die Analyse der Ausgangssituation.

Betroffenheit klären & Zeitplan erstellen

Identifiziere, welche der genannten Regulierungen Dein Unternehmen ab welchem Zeitpunkt betreffen und welche Themen jetzt wichtig sind. Wir unterstützen dabei durch unsere Umfeldanalyse für Themen und Regulatorik.

Status quo Analyse durchführen

Kläre, wie die Ausgangssituation in Deinem Unternehmen ist. Bei welchen Themen seid Ihr wie gut aufgestellt hinsichtlich Reifegrad und Datenerfassung? Wir unterstützen bei genau diesen Fragen im Rahmen des WeShyft Nachhaltigkeitschecks.

Weiterführende Informationen

Wir bieten euch eine Vielzahl an weiteren Wissensressourcen, um sich tiefer in die verschiedenen Regulierungen, Anforderungen und Prozesse einzuarbeiten. Eine Auswahl der wichtigsten Inhalte findest Du hier: 

Webinar: Tauziehen um die europäischen Nachhaltigkeitsstandards ESRS

Wo steht die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards „ESRS”? Was hat den Prozess bis heute geprägt? Und was ist für die fortdauernden Diskussionen von zentraler Bedeutung? Zwar wurden die finalen Entwürfe der “European Sustainability Reporting Standards” (ESRS) im November vorgelegt, doch kann noch viel passieren bis sie im Juni 2023 offiziell veröffentlicht werden. Die sind einige Fragen denen wir im Webinar nachgehen.

Free Template: Vergleich zwischen LkSG und CSDDD

Mit dieser Vergleichsliste erhältst Du eine Übersicht von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen dem deutschen und dem europäischen Lieferkettengesetz. Auch, wenn letzteres erst in einigen Jahren greift sollte man schon heute – im Rahmen der LkSG Vorbereitungen – die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung mitdenken.

Webinar: EU Taxonomie: Game Changer für nachhaltiges Wirtschaften?

Die EU legt in Sachen Nachhaltigkeitsregulatorik ein enormes Tempo vor. Insbesondere durch die Umlenkung von Finanzströmen sowie die neuen Informations- und Offenlegungspflichten werden Finanzakteur:innen und die Realwirtschaft dazu angehalten, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu verbessern. In diesem Webinar diskutieren wir die Grundzüge der EU Taxonomie und ihre Wirksamkeit.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU

Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten. Doch auch für nicht berichtspflichtige KMU kann eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS wichtig werden, um Stakeholder-Anforderungen gerecht zu werden. Nun hat die Europäische Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 22. Januar 2024 Entwürfe für Standards (Exposure Drafts) veröffentlicht, die die Berichterstattung für KMU gemessen an den vollständigen ESRS (full ESRS) erleichtern. Hier erfährst Du mehr dazu.

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CSRD-konforme Berichterstattung mit WeShyft

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) nach dem ESRS (European Sustainability Reporting Standard) stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Blogartikel erfährst Du, wie WeShyft Dein Unternehmen unterstützen kann, um diese Herausforderung zu meistern.

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Klimabilanzierung nach dem ESRS

Der ESRS E1 ist der Berichtsstandard der CSRD für das Thema Klimawandel. Wie dieser Standard aufgebaut ist, wie die Klimabilanzierung nach diesem Standard aussieht und die Interoperabilität zu anderen Standards klären wir in diesem Artikel.

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Überblick: WeShyft Umfeldanalyse

Was wird gemacht?

Wir identifizieren die für euch relevanten Themen (z.B. CO2-Ausstoß, Sourcing, Verpackung) unter Berücksichtigung der aktuellen Nachhaltigkeitstrends und Anforderungen aus nationalen und europäischen Regulierungen. Damit kennt ihr nicht nur die gesetzlichen -, sondern auch die gesellschaftlichen Anforderungen. Die Umfeldanalyse dient als Grundlage für weitere Schritte, bspw. der Nachhaltigkeitscheck.

Welche Fragen klären wir?

Welche Themen sind heute und morgen für euer Unternehmen relevant?

Was ist das Ergebnis?

Eine Dokumentation in Themencluster sowie ein Zeitplan, welche Regulatorik wann greift.

Überblick: WeShyft Nachhaltigkeitscheck

Was wird gemacht?

Durch den WeShyft Nachhaltigkeitscheck ermitteln wir den Stand der sozialen und ökologischen Themen sowie der Unternehmensführung (Governance) in Eurem Unternehmen. Er basiert auf einer qualitative Selbsteinschätzung die den Reifegrad verschiedener Themen und ihrer Datenverfügbarkeit erfasst. Für jedes der Themen im Nachhaltigkeitscheck finden Sie mind. vier Aussagen mit verschiedenen Ambitionsniveaus. So ergeben sich Hot Spot Themen die für die anstehenden ESG-Anforderungen angegangen werden sollten.

Welche Fragen klären wir?

In welchen Themen ist das Unternehmen inhaltlich gut aufgestellt? Wie ist die Datenlage für die Themen? Welche Themen sollten prioritär behandelt werden, um die zukünftigen Pflichten erfüllen zu können?

Was ist das Ergebnis?

Auswertung des Checks in Excel Tabelle

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