Als die CSRD beschlossen wurde, war von rund 50.000 berichtspflichtigen Unternehmen in der EU die Rede. Nach dem Omnibus-Paket ist davon wenig übrig: Schätzungen zufolge fallen rund 92 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen wieder heraus. Dieser Artikel zeigt, wer heute noch berichten muss, ab wann, und was für alle anderen gilt.
Kurzer Rückblick: von der NFRD zur CSRD
Bis 2023 galt die NFRD, die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen. Sie erfasste nur Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, also vor allem börsennotierte Konzerne, Banken und Versicherer. Ihre Schwächen waren bekannt: Lücken bei den Angaben, kaum vergleichbare Berichte und schwankende Qualität.
Die CSRD sollte das beheben. Sie erweiterte den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich, machte eine unabhängige Prüfung verbindlich, schrieb einheitliche europäische Standards vor und verankerte die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen berichten nicht nur, wie Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft wirken, sondern auch, wie ihr Geschäft auf Mensch und Umwelt wirkt.
Was das Omnibus-Paket geändert hat
Mit der Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit dem 18. März 2026, hat die EU den Anwendungsbereich massiv verkleinert.
- Neue Schwelle: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Merkmale müssen zusammen erfüllt sein. Wer 1.200 Beschäftigte hat, aber 300 Millionen Euro Umsatz, fällt heraus.
- Börsennotierte KMU sind vollständig aus dem Anwendungsbereich gefallen. Sie waren ursprünglich als dritte Welle vorgesehen.
- Drittstaaten: Unternehmen von außerhalb der EU fallen ab 450 Millionen Euro Umsatz in der EU darunter, ihre Töchter und Zweigniederlassungen ab 200 Millionen Euro.
- Prüfung: Es bleibt bei begrenzter Sicherheit. Die ursprünglich geplante hinreichende Sicherheit ist gestrichen, ebenso die Befugnis der Kommission, sektorspezifische Standards zu erlassen.
Wer wann berichten muss
Die Staffelung in Wellen, die den ursprünglichen Fahrplan prägte, ist damit hinfällig. Es bleibt im Wesentlichen dieses Bild:
- Unternehmen der ersten Welle, die schon für das Geschäftsjahr 2024 berichtet haben, berichten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 weiter. Die Mitgliedstaaten können diejenigen, die unter die neuen Schwellen rutschen, für 2025 und 2026 von der Pflicht ausnehmen.
- Ab dem Geschäftsjahr 2027 gilt ausschließlich der neue Anwendungsbereich. Der erste Bericht danach erscheint 2028.
- Alle übrigen Unternehmen berichten freiwillig oder gar nicht.
Die neuen Regeln sind bis zum 19. März 2027 in nationales Recht zu überführen. Deutschland hatte die CSRD zum Zeitpunkt der Einigung noch nicht vollständig umgesetzt, der genaue nationale Stand ist deshalb im Einzelfall zu prüfen.
Was inhaltlich bleibt
Wer berichtspflichtig bleibt, arbeitet ab dem Geschäftsjahr 2027 mit den überarbeiteten ESRS, die die Kommission am 3. Juli 2026 verabschiedet hat. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt nach Angaben der Kommission um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl um mehr als 70 Prozent. An der Grundlogik ändert das wenig: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt der Einstieg und entscheidet darüber, welche Angaben tatsächlich nötig sind.
Und wenn keine Pflicht besteht?
Die Pflicht fällt weg, die Nachfrage nicht. Banken, Förderinstitute, Versicherer und große Kunden fragen weiter nach ESG-Daten. Dafür hat die Kommission am selben 3. Juli 2026 den Voluntary Standard als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Er ist freiwillig anwendbar und setzt zugleich eine Obergrenze: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nur noch die Angaben verlangen, die dieser Standard vorsieht.
Für mittelständische Unternehmen ist das die eigentliche Nachricht: nicht die entfallene Pflicht, sondern ein definierter Rahmen, mit dem sich Anfragen aus der Wertschöpfungskette einmal beantworten lassen, statt jedes Kundenformular einzeln auszufüllen.
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Stand: 11. September 2026. Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Prüfen Sie bei konkreten Fristen bitte den aktuellen Stand.