{"id":13410,"date":"2024-03-26T16:03:45","date_gmt":"2024-03-26T16:03:45","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.weshyft.com\/?p=13410"},"modified":"2026-09-14T13:43:22","modified_gmt":"2026-09-14T13:43:22","slug":"nachhaltigkeitsberichterstattung-nach-esrs-fuer-kmu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.weshyft.com\/en\/nachhaltigkeitsberichterstattung-nach-esrs-fuer-kmu\/","title":{"rendered":"Nachhaltigkeitsberichterstattung f\u00fcr KMU: CSRD, ESRS und der neue Voluntary Standard"},"content":{"rendered":"<p class=\"ws-lead\">F\u00fcr den Mittelstand hat sich die Lage gedreht: Seit dem Omnibus-Paket sind kleine und mittlere Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen, auch kapitalmarktorientierte. Berichten muss nur noch, wer mehr als 1.000 Besch\u00e4ftigte und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz hat. F\u00fcr alle anderen gibt es seit Juli 2026 einen eigenen freiwilligen Standard. Dieser Artikel ordnet ein, was heute gilt.<\/p>\n<h2>Was das Omnibus-Paket ge\u00e4ndert hat<\/h2>\n<p>The <a href=\"https:\/\/www.csr-in-deutschland.de\/DE\/Service\/Meldungen\/2026\/omnibus-1-richtlinie-in-kraft-getreten.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Omnibus-I-Richtlinie<\/a> wurde am 16. Dezember 2025 vom Europ\u00e4ischen Parlament gebilligt und ist am 18. M\u00e4rz 2026 in Kraft getreten. Sie verkleinert den Anwendungsbereich der CSRD erheblich.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Berichtspflichtig<\/strong> sind EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Besch\u00e4ftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Merkmale m\u00fcssen zusammen erf\u00fcllt sein.<\/li>\n<li><strong>Unternehmen aus Drittstaaten<\/strong> fallen ab 450 Millionen Euro Umsatz in der EU darunter, ihre T\u00f6chter und Zweigniederlassungen ab 200 Millionen Euro.<\/li>\n<li><strong>Erste Anwendung<\/strong> ist das Gesch\u00e4ftsjahr 2027, ver\u00f6ffentlicht wird der erste Bericht 2028.<\/li>\n<li><strong>Gepr\u00fcft<\/strong> wird weiterhin nur mit begrenzter Sicherheit. Die urspr\u00fcnglich vorgesehene hinreichende Sicherheit ist gestrichen, ebenso die Befugnis der Kommission, sektorspezifische Standards zu erlassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr KMU hei\u00dft das: die fr\u00fchere Schwelle von 250 Besch\u00e4ftigten und 40 Millionen Euro Umsatz ist Geschichte und kapitalmarktorientierte KMU sind nicht mehr gesondert erfasst. Der 2024 konsultierte Entwurf eines eigenen Standards f\u00fcr b\u00f6rsennotierte KMU, der ESRS LSME, taucht in den 2026 verabschiedeten Rechtsakten nicht mehr auf.<\/p>\n<h2>Die Gr\u00f6\u00dfenklassen im \u00dcberblick<\/h2>\n<p>Die Gr\u00f6\u00dfenklassen entscheiden nicht mehr \u00fcber die CSRD-Pflicht, f\u00fcr die handelsrechtlichen Pflichten bleiben sie aber ma\u00dfgeblich. Seit der inflationsbedingten Anhebung durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2023\/2775 gelten in Deutschland diese Werte nach den Paragrafen 267 und 267a HGB:<\/p>\n<figure class=\"ws-tabelle\">\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Gr\u00f6\u00dfenklasse<\/th>\n<th>Bilanzsumme<\/th>\n<th>Umsatzerl\u00f6se<\/th>\n<th>Besch\u00e4ftigte im Jahresdurchschnitt<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Kleinstkapitalgesellschaft<\/td>\n<td>bis 450.000 Euro<\/td>\n<td>bis 900.000 Euro<\/td>\n<td>bis 10<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Kleine Kapitalgesellschaft<\/td>\n<td>bis 7.500.000 Euro<\/td>\n<td>bis 15.000.000 Euro<\/td>\n<td>bis 50<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mittelgro\u00dfe Kapitalgesellschaft<\/td>\n<td>bis 25.000.000 Euro<\/td>\n<td>bis 50.000.000 Euro<\/td>\n<td>bis 250<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gro\u00dfe Kapitalgesellschaft<\/td>\n<td>\u00fcber 25.000.000 Euro<\/td>\n<td>\u00fcber 50.000.000 Euro<\/td>\n<td>\u00fcber 250<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist, dass mindestens zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Gesch\u00e4ftsjahren \u00fcber- oder unterschritten werden. Die EU-Bilanzrichtlinie selbst sieht f\u00fcr kleine Unternehmen 5 Millionen Euro Bilanzsumme und 10 Millionen Euro Umsatz vor und erlaubt den Mitgliedstaaten h\u00f6here Werte. Deutschland hat diesen Spielraum genutzt.<\/p>\n<h2>Der Voluntary Standard l\u00f6st den VSME ab<\/h2>\n<p>Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission zusammen mit den \u00fcberarbeiteten ESRS den Voluntary Standard als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Er baut auf dem VSME auf, den die EFRAG entwickelt hatte und den die Kommission im Juli 2025 zun\u00e4chst nur als <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/finance\/docs\/law\/250730-recommendation-vsme_de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Empfehlung<\/a> ver\u00f6ffentlicht hatte.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Anwendung bleibt <strong>freiwillig<\/strong> und richtet sich an Unternehmen au\u00dferhalb des CSRD-Anwendungsbereichs.<\/li>\n<li>Der Standard ist <strong>modular<\/strong> aufgebaut, mit einem Basismodul und einem darauf aufbauenden Zusatzmodul.<\/li>\n<li>Neu ist die rechtlich verankerte <strong>Obergrenze f\u00fcr die Wertsch\u00f6pfungskette<\/strong>. Berichtspflichtige Unternehmen d\u00fcrfen von Partnern mit bis zu 1.000 Besch\u00e4ftigten grunds\u00e4tzlich nur noch die Angaben verlangen, die der freiwillige Standard vorsieht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Pr\u00fcfverfahren von Parlament und Rat l\u00e4uft zum Redaktionsschluss noch. Mit dem Inkrafttreten wird bis November 2026 gerechnet, inhaltliche \u00c4nderungen sind in diesem Verfahren ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>Auch die ESRS selbst sind schlanker geworden<\/h2>\n<p>Die \u00fcberarbeiteten ESRS wurden am selben Tag verabschiedet. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt nach Angaben der Kommission um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl aller Datenpunkte um mehr als 70 Prozent. Verpflichtend anzuwenden sind sie f\u00fcr Gesch\u00e4ftsjahre, die am 1. Januar 2027 oder sp\u00e4ter beginnen. F\u00fcr Gesch\u00e4ftsjahre, die 2026 beginnen, haben bereits berichtspflichtige Unternehmen ein Wahlrecht zwischen den bisherigen Standards, den neuen Standards und den bisherigen Standards mit zus\u00e4tzlichen Erleichterungen.<\/p>\n<p>An der Grundlogik \u00e4ndert sich wenig. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt der Einstieg und sie entscheidet weiterhin dar\u00fcber, welche Angaben ein Unternehmen tats\u00e4chlich machen muss.<\/p>\n<h2>Was daraus f\u00fcr KMU folgt<\/h2>\n<p>Die gesetzliche Pflicht ist f\u00fcr den Mittelstand weitgehend entfallen, die Nachfrage nach ESG-Daten nicht. Banken, F\u00f6rderinstitute, Versicherer und gro\u00dfe Kunden fragen weiter und sie tun das unabh\u00e4ngig davon, was in der CSRD steht. Genau daf\u00fcr ist der freiwillige Standard gemacht: er b\u00fcndelt die Angaben, die in solchen Anfragen typischerweise verlangt werden, und ersetzt im besten Fall eine ganze Reihe unterschiedlicher Frageb\u00f6gen.<\/p>\n<p>Wer einsteigen m\u00f6chte, beginnt sinnvollerweise mit dem Basismodul und einer belastbaren Datengrundlage zu Energie, Emissionen und Besch\u00e4ftigten. Das deckt die meisten Anfragen aus der Wertsch\u00f6pfungskette ab und bildet zugleich die Grundlage, falls Ihr Unternehmen sp\u00e4ter doch in den Anwendungsbereich hineinw\u00e4chst.<\/p>\n<div class=\"ws-tool\">\n<p class=\"ws-tool-label\">WeShyft<\/p>\n<p class=\"ws-tool-titel\">Berichten, ohne bei null anzufangen<\/p>\n<p>Unsere Software f\u00fchrt Sie durch die <a href=\"\/en\/esrs-reporting\/\">Nachhaltigkeitsberichterstattung<\/a> nach ESRS, VSME und EMAS: gemeinsame Datenerfassung im Team, nachvollziehbare Belege und am Ende ein fertiger Bericht. Wenn Sie noch nicht sicher sind, was f\u00fcr Ihr Unternehmen gilt, <a href=\"\/en\/nachhaltigkeitsberatung\/\">kl\u00e4ren wir das vorab in einem kurzen Gespr\u00e4ch<\/a>.<\/p>\n<p><a class=\"ws-tool-knopf\" href=\"https:\/\/www.weshyft.com\/en\/esg-plattform\/\">ESG-Plattform ansehen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><em>Stand: 11. September 2026. Die Rechtslage hat sich in den vergangenen zwei Jahren mehrfach ge\u00e4ndert. Pr\u00fcfen Sie bei konkreten Fristen bitte den aktuellen Stand.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Omnibus-Paket sind KMU von der CSRD-Pflicht ausgenommen. 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